Allgemeine Geschäftsbedingungen


unseres Ferienhauses "Heiterkite" im Eichelweg 8 in 17509 Loissin

1. Vertragsabschluss
Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Reservierung verbindlich und damit der Mietvertrag geschlossen. Das Ferienhaus mit gleichfarbenem Gartenhaus und Grundstück wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit maximal fünf Personen belegt werden.

2. Aufgaben und Haftung Vermieter und Mieter
Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Vermieter, das Ferienhaus inklusive nebenstehendem Gartenhaus gemäß Objektbeschreibung auf der Internetseite
im nutzungsgerechten Zustand und der Bestellung entsprechend bereitzustellen. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes. Der Mieter hingegen ist verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietpreis für die Dauer der Bereitstellung des Ferienhauses zu zahlen. Weiterhin verpflichtet er sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig. Entstandene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Abfälle, schädliche Flüssigkeiten, Asche oder Ähnliches dürfen nicht in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineingeworfen- oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder ggf. den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Das Ferienobjekt wird bei jedem Mieterwechsel auf Schäden kontrolliert.

3. Mietpreis /Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind die Kosten für einen üblichen Verbrauch von Strom, Wasser, Heizung, Hausmüll (Mülltonne) und WLAN-Nutzung sowie ein Handtuch und Bettwäsche je Gast bereits enthalten. Letzteres wird zum Aufziehen bereitgelegt.

 

Bei Verwendung von weiteren Handtüchern und Bettwäsche werden zusätzliche Nutzungskosten in Rechnung gestellt

(2€ / Handtuch, 5€ / Bettwäsche).

 

Aufwendungen, die aufgrund eines besonders hohen Verbrauchs an Strom, Wasser, Heizung oder durch eine separate Reinigung des Gasgrills (siehe auch Punkt 11) oder Müllentsorgung (siehe auch Punkt 13) entstehen, werden entsprechend in Rechnung gestellt.

 

 

Die Kosten für die Endreinigung i.H.v. 100 € werden separat berechnet.

 

4. Kaution
Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 €. Die Rückerstattung erfolgt nach Überprüfung des Ferienhauses und der Endreinigung; spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses. Sollte die Kaution aufgrund von durch den Mieter verursachten Schäden o.ä. nicht ausreichen, so müssen wir weitere Zahlungen von Ihnen fordern.

5. Zahlungsfristen

Die Anzahlung/Kaution in Höhe von 100 € ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Zahlung der Restsumme ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Ist der Buchungszeitraum kürzer als 4 Wochen, so ist der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung und vor Mietbeginn fällig. Die Zahlung der Kosten für die Endreinigung erfolgt vor Ort in bar.


Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dieses als Nichterfüllung betrachtet und der Vermieter ist ohne schriftliche Mahnung berechtigt, den eingegangenen Mietvertrag zu kündigen. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete.

6. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn des Mietverhältnisses vom Mietvertrag zurücktreten. Dies hat er durch schriftliche Erklärung dem Vermieter mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und der entgangenen Einnahmen in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Gesamtbetrages
Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtbetrages
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Gesamtbetrages

Rücktritt (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Eine Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

7. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und der entgangenen Einnahmen verlangen.

8. An- und Abreise

Die Anreise ist ab 13:00 Uhr möglich, die Abreise hat bis 13:00 Uhr zu erfolgen. Alle notwendigen Informationen bezüglich der Schlüsselübergabe teilen wir Ihnen rechtzeitig vor Anreise mit.

 

9. Personenzahl
Das Ferienhaus darf nur mit maximal fünf Personen belegt werden. Wird das Ferienhaus von mehr als den vereinbarten Personen bewohnt oder genutzt, so behalten wir uns das Recht vor alle überzähligen Personen vom Grundstück zu verweisen.
Ohne vorherige Zustimmung unsererseits ist auch das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichem auf dem Grundstück zu unterlassen. Wir behalten uns das Recht vor bei Nichteinhaltung den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird in dem Fall nicht zurückerstattet.

 

10. Internetzugang

Für die Dauer seines Aufenthaltes stellen wir dem Gast die Nutzung eines WLAN-Internet-Zugangs (kein Highspeed) entsprechend der ausliegenden "Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN" zur Verfügung.

 

11. Grill und Fahrräder
Der vorhandene Gasgrill kann genutzt werden, solange der Gasvorrat reicht. Der Mieter ist verantwortlich für die Reinigung des Grills. Reinigungsmittel und –geräte werden dem Mieter bereitgestellt. Eine nachträgliche Reinigung des Grills berechnen wir mit 30€.

Die Fahrräder sind nur für kleine Ausflüge gedacht und werden nicht nach jeder Benutzung durch Gäste überprüft.

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

12. Lagerfeuer
Aus brandschutztechnischen Gründen sind Lagerfeuer nicht erlaubt.

13. Mülltrennung und -entsorgung
In Loissin muss der Müll sorgfältig getrennt werden. Anderenfalls wird dieser von den Entsorgungsbetrieben nicht abgeholt. Eine Nachsortierung des Mülls wird dem Mieter mit 40 € extra in Rechnung gestellt.

 

Sortierter Müll soll vom Mieter vor Ort entsorgt oder kann vom ihm wieder mitgenommen werden.

 

Bei Nichtbeachtung der folgenden Punkte ziehen wir jeweils 5€ von der Kaution ab.

 

      - Glas ist zumindest in den Containern an der Kreuzung Zum Zeltplatz/ Dorfstraße im Ort Loissin,

 

      - Pappe und Papier in den Containern am Wald oder ebenfalls an der Kreuzung Zum Zeltplatz/ Dorfstraße im Ort Loissin,

 

      - sowie Wertstoffe mit dem gelben Sack am Wald in die Metallgitterbox eigenständig zu entsorgen.

 

      - Der restliche Hausmüll soll möglichst in der Mülltüte vom Ferienhaus in die Mülltonne gebracht werden. Die Mülltonne wird 14-tägig morgens am Waldrand von den Entsorgungsbetrieben entleert. An welchem Datum bzw. Wochentag steht vorne auf der Mülltonne. Sofern es ihnen möglich ist, stellen Sie bitte die Tonne am Abend zuvor hin und holen diese spätestens um 10 Uhr am Folgetag wieder ab, um Strandgästen keinen Anreiz zu bieten, ihren Müll darin zu entsorgen.

Hinweise zur richtigen Mülltrennung befinden sich auch in der Gästemappe im Wohnzimmertisch.

14. Tierhaltung
Tiere dürfen in dem Ferienhaus nicht gehalten werden.

 

Vogelnester oder Tiere dürfen aufgrund der geltenden Tierschutzgesetze nicht entfernt oder verändert werden.

15. Ruhezeiten
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, die die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Die umgebenden Grundstücke und Bauten werden von Bewohnern zu Wohnzwecken genutzt und teilweise an Feriengäste vermietet. In der Regel gelten innerhalb der Hausordnung die Ruhezeiten, welche von den meisten Gerichten für angemessen gehalten werden. Diese besagen unter Anderem, dass

            Montag bis Freitag in der Zeit

 

            - von 13 Uhr bis 15 Uhr Mittagsruhe

 

            - von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens Abend- und Nachtruhe

 

            zu halten ist.

 

 

            Sonnabend in der Zeit

 

            - von 13 Uhr bis 15 Uhr Mittagsruhe

 

            - Nachtruhe von 22 Uhr abends bis 8 Uhr morgens.

 

 

            An Sonn- und Feiertagen sollte den ganzen Tag über die Hausruhe eingehalten werden.

16. Allergien
Das Ferienhaus befindet sich in der freien Natur, nahe eines Waldes gelegen. Hier können Insekten wie Mücken, Wespen, Ameisen, Marienkäfer etc. auftreten. Spinnweben entstehen trotz gründlicher Reinigung schon nach kurzer Zeit. Der Vermieter kann hierfür und für eventuell auftretende Allergien nicht verantwortlich gemacht werden.

17. Endreinigung
Das Ferienhaus wird von uns gewissenhaft gepflegt und gereinigt. Folgende Arbeiten sind nicht Bestandteil der Endreinigung und vom Mieter vor Abreise selbst vorzunehmen:

- Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienhauses - alle Räume müssen besenrein, besondere Verschmutzungen beseitigt sein.
- Vorreinigung von Herd, Backofen, Mikrowelle und ggf. Kühlschrank, sowie Abwasch des Geschirrs, Geschirrspüler ausräumen und Geschirr in die Küchenschränke räumen.

- Reinigung des Gasgrills.
- Ausräumen des Kühl- und Gefrierschrankes und auf niedrigste Stufe stellen; restliche, zu kühlende Lebensmittel sind mitzunehmen.
- Müllentsorgung in den dafür bereitgestellten Behältern am Haus (siehe auch Punkt 13).
- Leergut, Papier und Glasflaschen sind den dafür vorgesehenen Containern am Straßenrand extra zu entsorgen.

18. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der schriftlichen Form.

19. Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Berlin.